Was brauchen Sie für die 1. Einheit?
- Damit ich Ihre Beschwerden behandeln darf, ist die Zuweisung (nicht älter als 1 Monat) durch einen Haus- oder Facharzt notwendig - wenn Sie keine Probleme haben und die Physiotherapie rein präventiv in Anspruch nehmen wollen, brauchen Sie diese nicht;
- in Folge vereinbaren Sie telefonisch mit mir einen Termin.
- Zusätzlich zur Zuweisung bringen Sie bitte eventuell vorhandene Befunde mit,
- ein großes Handtuch und
- 1 Stunde Zeit.
Wie läuft die 1. Einheit ab?
Zuerst wird ein physiotherapeutischer Befund gemacht. Dieser besteht aus einer ausführlichen Anamnese (= Gespräch über Ihr Befinden bzw. den Grund, weswegen Sie zu mir kommen) plus ein paar für Ihr Beschwerdebild relevanten Testungen.
Danach wird der weitere organisatorische Therapieverlauf besprochen (dh ich empfehle Ihnen - aufgrund des Befundes und der ärztlichen Verordnung - sowohl die Zeitabstände als auch die Dauer der folgenden Therapieeinheiten und Sie entscheiden, ob das für Sie passt).
Sollte es die verbleibende Zeit erlauben, werden auch noch Therapiemaßnahmen durchgeführt.
Was kostet die Therapie und wie wird bezahlt?
In meiner Praxis richtet sich der Preis ausschließlich nach der Dauer, egal welche therapeutischen Maßnahmen durchgeführt werden und kostet für
- eine halbe Stunde -> 50 Euro,
- eine Dreiviertelstunde -> 70 Euro,
- eine ganze Stunde -> 90 Euro.
Sie erhalten dafür von mir eine Honorarnote, die Sie bitte per Banküberweisung begleichen - ob den Gesamtbetrag nach Ende der Therapieserie oder Teilbeträge dazwischen wird davon abhängig sein, welche Zeitabstände wir für die einzelnen Therapieeinheiten vereinbaren.
Gibt es eine Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse?
Die Gesamtkosten werden leider nicht rückerstattet, aber Sie können nach Abschluss der Therapieserie die Honorarnote zusammen mit der ärztlichen Verordnung und der Zahlungsbestätigung (Bankbeleg) bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um einen Kostenzuschuss ansuchen.
Um diesen zu erhalten, muss die Therapie manchmal vorher chefärztlich genehmigt worden sein - am besten bereits vor der 1. Einheit, damit Sie sich des Kostenersatzes wirklich sicher sein können. Wie hoch er ist, ist von Kasse zu Kasse verschieden.
Für präventive physiotherapeutische Behandlungen gibt es keinen Kostenzuschuss.